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Arten von Mieten
In Deutschland wird zwischen mehreren Arten der Miete unterschieden. So gibt es z.B. die
Nettokaltmiete, die im Mietrecht eine vertragliche Vereinbarung ist, bei der das Entgelt für
die Gebrauchsüberlassung getrennt von den Betriebskosten ausgewiesen wird. Die
Betriebskosten werden als Pauschale erhoben oder aber auch detailliert abgerechnet. Bei der
Staffelmiete, wird zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt, in welcher Höhe und zu
welchen Zeitpunkten eine Mieterhöhung vorgesehen ist. Die gesetzliche Grundlage bildet
auch hier wieder das Bürgerliche Gesetzbuch. Grundsätzlich muss bei einer Staffelmiete die
jeweilige Miete ein Jahr unverändert gelten. Für diesen Zeitraum sind weitere Erhöhungen
völlig ausgeschlossen, auch wenn es sich um Erhöhungen aufgrund von Modernisierungen
handelt. Ausgenommen sind hierbei allerdings die Betriebskosten. Die Staffelmiete kann bei
unbefristeten Mietverträgen ebenso vereinbart werden, wie bei befristeten Mietverträgen.
Allerdings kann die Miete immer nur in Abhängigkeit von der ortsüblichen Vergleichsmiete
erhöht werden. Die Vergleichsmiete ist ein Mietwert, der von einer Gemeinde festgelegt wird
und Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der
letzten vier Jahre berücksichtig. Dargestellt wird die Vergleichsmiete im Mietspiegel.
Allerdings hat die Vergleichsmiete nur für frei finanzierten Wohnraum Gültigkeit, bei
Wohnräumen, bei dem die Miethöhe durch das Gesetz oder im Zusammenhang mit einer
Förderzusage festgelegt wurde, ist dies nicht der Fall. Somit gibt es im sozialen Wohnungsbau
durch die Mietpreisbindung keine Vergleichsmieten. Die Vergleichsmiete dient als Maßstab
für die Richtigkeit von Mieterhöhungen und machen den Wohnraum innerhalb einer
bestimmten Region für den Verbraucher vergleichbarer. Eine Besonderheit gibt es bei der
Vergleichsmiete von Gewerberäumen, denn sie kann frei von gesetzlichen Regelungen erstellt
werden. Die Industrie- und Handelskammern geben hier teilweise Auskünfte über die Höhe
der jeweiligen Mieten.